Rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
Signwings ist keine Anwaltskanzlei und kein Notariat. Wir geben keine Rechtsberatung und prüfen Ihren persönlichen Fall nicht.
Signwings ist eine Software, die wie ein Formularhandbuch arbeitet: Sie beantworten feste Fragen, und die Software setzt aus Ihren Antworten und vorformulierten Textbausteinen Ihre Dokumente zusammen. Die Textbausteine sind für typische Situationen geschrieben. Besondere Umstände Ihres Lebens, die über diese Fragen hinausgehen, berücksichtigt die Software nicht.
Ob ein Dokument zu Ihnen passt, entscheiden Sie selbst. Lesen Sie es vor der Unterschrift vollständig durch.
Fragen & Hilfe: Antworten mit KI
Bei „Fragen & Hilfe“ können Sie im Fragebogen und nach dem Kauf Fragen stellen. Die Antworten werden automatisch von einem KI-Modell erstellt. Sie schreiben dort nicht mit einem Menschen. Darauf weist auch das Fenster selbst hin.
„Fragen & Hilfe“
- erklärt Begriffe, zum Beispiel was eine Ersatzbevollmächtigte oder ein Ersatzbevollmächtigter ist,
- erklärt allgemein, was die Antwortmöglichkeiten einer Frage bewirken und was davon in Ihrem Dokument steht,
- erklärt die Schritte nach dem Kauf: unterschreiben, aufbewahren, registrieren,
- nennt, wo es passt, die Gesetzesstellen und verlinkt den Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de, dem Angebot des Bundesministeriums der Justiz.
„Fragen & Hilfe“ ist nicht dafür da,
- Ihnen eine Antwort für Ihren persönlichen Fall zu empfehlen,
- bestehende Dokumente oder Streitfälle zu prüfen,
- steuerliche Fragen oder medizinische Fragen zu Ihrer Gesundheit zu beantworten,
- Text in Ihren Dokumenten zu schreiben oder zu ändern. Die Dokumente entstehen nur aus Ihren Antworten und unseren festen Textbausteinen.
Eine KI kann sich irren, Gesetze unvollständig wiedergeben oder eine Frage missverstehen. Verlassen Sie sich bei wichtigen Entscheidungen nicht allein auf die Antworten; maßgeblich ist der Gesetzestext. Vor dem Kauf sind bis zu 10 Fragen pro Tag kostenlos. Nach dem Kauf gibt es kein Tageskontingent, aber eine Fair-Use-Grenze von 100 Fragen pro Tag; zum Schutz vor Missbrauch gelten außerdem Grenzen je Netzwerk (siehe AGB, Abschnitt 2). Wie wir Ihre Fragen verarbeiten, steht in der Datenschutzerklärung.
Formvorschriften: So werden Ihre Dokumente wirksam
Ein Dokument wirkt nur, wenn Sie die gesetzliche Form einhalten. Die Unterschrifts-Anleitung zu Ihrem Paket erklärt jeden Schritt. Das Wichtigste:
| Dokument | Form | Gut zu wissen |
|---|---|---|
| Vorsorgevollmacht | ausdrucken und eigenhändig unterschreiben. Für Entscheidungen über gefährliche ärztliche Maßnahmen, freiheitsentziehende Unterbringung und Maßnahmen sowie ärztliche Zwangsmaßnahmen muss die Vollmacht schriftlich erteilt sein und diese Maßnahmen ausdrücklich nennen (§ 1820 Abs. 2 BGB). | Für Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt reicht die einfache Unterschrift nicht; dort ist eine öffentlich beglaubigte oder notariell beurkundete Vollmacht nötig (§ 29 GBO). Die Unterschrift beglaubigen die Betreuungsbehörde (Gebühr 10 €, § 7 BtOG) oder ein Notariat; die Beglaubigung der Betreuungsbehörde wirkt nur bis zum Tod der Person, die die Vollmacht erteilt. Banken verlangen oft ihr eigenes Formular. |
| Patientenverfügung | schriftlich: ausdrucken und eigenhändig unterschreiben (§ 1827 Abs. 1 BGB). Sie müssen volljährig und einwilligungsfähig sein. | Sie können sie jederzeit formlos widerrufen. Prüfen Sie sie regelmäßig und bestätigen Sie sie mit neuem Datum und neuer Unterschrift. |
| Betreuungsverfügung | keine Form vorgeschrieben; wir empfehlen, sie auszudrucken und eigenhändig zu unterschreiben. | Wer sie besitzt und erfährt, dass ein Betreuungsverfahren eingeleitet wurde, muss sie dem Betreuungsgericht übermitteln (§ 1816 Abs. 2 BGB). |
| Testament (Leitfaden) | vollständig von Hand schreiben und unterschreiben (§ 2247 BGB). Ort und Datum sollen angegeben werden. | Ein ausgedrucktes oder am Computer geschriebenes Testament ist unwirksam, auch wenn Sie es unterschreiben. Wer minderjährig ist oder Geschriebenes nicht lesen kann, kann kein handschriftliches Testament errichten (§ 2247 Abs. 4 BGB). Der Leitfaden ist nur eine Vorlage zum Abschreiben. |
Sie können Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen, damit Betreuungsgerichte sie finden. Die Eintragung ist freiwillig und kostet eine Gebühr der Bundesnotarkammer (online ab 24 €). Signwings ist ein privates Unternehmen und gehört nicht zur Bundesnotarkammer, zu einem Gericht oder zu einer Behörde.
Wann Sie eine Anwältin, einen Anwalt oder ein Notariat fragen sollten
Unsere Textbausteine passen für typische Situationen. Lassen Sie sich persönlich beraten, wenn zum Beispiel
- Sie Immobilien oder ein Unternehmen besitzen oder Vermögen im Ausland haben,
- Sie oder Ihre Erben nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben oder im Ausland leben,
- Sie jemanden enterben möchten oder Pflichtteilsansprüche eine Rolle spielen,
- Sie Kinder aus verschiedenen Beziehungen haben oder ein Kind mit Behinderung absichern möchten,
- Sie sich als Ehepaar in einem gemeinsamen Testament gegenseitig binden möchten oder ein früheres Testament ändern wollen,
- es Streit in der Familie gibt oder Sie Streit erwarten,
- Zweifel bestehen, ob die Person, die unterschreiben soll, die Tragweite ihrer Entscheidung noch versteht,
- Sie steuerliche Fragen zur Erbschaft oder Schenkung haben,
- Sie unsicher sind, ob ein Dokument Ihren Willen richtig wiedergibt.
Einen Erbvertrag können Sie nur vor einem Notariat schließen (§ 2276 BGB). Eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung kann auch bei einer Vorsorgevollmacht sinnvoll sein, wenn Grundstücke betroffen sind.
Keine Gewähr für die Akzeptanz durch Dritte
Banken, Behörden, Kliniken oder Versicherungen entscheiden selbst, welche Nachweise sie verlangen. Manche bestehen auf eigenen Formularen oder einer beglaubigten Unterschrift. Darauf haben wir keinen Einfluss.
Stand der Inhalte
Jedes Dokument trägt eine Versionsangabe und das Erstellungsdatum. Gesetze ändern sich. Wenn wir unsere Textbausteine anpassen, können Sie Ihre Dokumente innerhalb von 12 Monaten nach dem Kauf kostenlos neu erstellen (siehe AGB, Abschnitte 8 und 10).
Stand: 01.11.2026