Rechtliche Hinweise

Keine Rechtsberatung

Signwings ist keine Anwaltskanzlei und kein Notariat. Wir geben keine Rechtsberatung und prüfen Ihren persönlichen Fall nicht.

Signwings ist eine Software, die wie ein Formularhandbuch arbeitet: Sie beantworten feste Fragen, und die Software setzt aus Ihren Antworten und vorformulierten Textbausteinen Ihre Dokumente zusammen. Die Textbausteine sind für typische Situationen geschrieben. Besondere Umstände Ihres Lebens, die über diese Fragen hinausgehen, berücksichtigt die Software nicht.

Ob ein Dokument zu Ihnen passt, entscheiden Sie selbst. Lesen Sie es vor der Unterschrift vollständig durch.

Fragen & Hilfe: Antworten mit KI

Bei „Fragen & Hilfe“ können Sie im Fragebogen und nach dem Kauf Fragen stellen. Die Antworten werden automatisch von einem KI-Modell erstellt. Sie schreiben dort nicht mit einem Menschen. Darauf weist auch das Fenster selbst hin.

„Fragen & Hilfe“

„Fragen & Hilfe“ ist nicht dafür da,

Eine KI kann sich irren, Gesetze unvollständig wiedergeben oder eine Frage missverstehen. Verlassen Sie sich bei wichtigen Entscheidungen nicht allein auf die Antworten; maßgeblich ist der Gesetzestext. Vor dem Kauf sind bis zu 10 Fragen pro Tag kostenlos. Nach dem Kauf gibt es kein Tageskontingent, aber eine Fair-Use-Grenze von 100 Fragen pro Tag; zum Schutz vor Missbrauch gelten außerdem Grenzen je Netzwerk (siehe AGB, Abschnitt 2). Wie wir Ihre Fragen verarbeiten, steht in der Datenschutzerklärung.

Formvorschriften: So werden Ihre Dokumente wirksam

Ein Dokument wirkt nur, wenn Sie die gesetzliche Form einhalten. Die Unterschrifts-Anleitung zu Ihrem Paket erklärt jeden Schritt. Das Wichtigste:

DokumentFormGut zu wissen
Vorsorgevollmacht ausdrucken und eigenhändig unterschreiben. Für Entscheidungen über gefährliche ärztliche Maßnahmen, freiheitsentziehende Unterbringung und Maßnahmen sowie ärztliche Zwangsmaßnahmen muss die Vollmacht schriftlich erteilt sein und diese Maßnahmen ausdrücklich nennen (§ 1820 Abs. 2 BGB). Für Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt reicht die einfache Unterschrift nicht; dort ist eine öffentlich beglaubigte oder notariell beurkundete Vollmacht nötig (§ 29 GBO). Die Unterschrift beglaubigen die Betreuungsbehörde (Gebühr 10 €, § 7 BtOG) oder ein Notariat; die Beglaubigung der Betreuungsbehörde wirkt nur bis zum Tod der Person, die die Vollmacht erteilt. Banken verlangen oft ihr eigenes Formular.
Patientenverfügung schriftlich: ausdrucken und eigenhändig unterschreiben (§ 1827 Abs. 1 BGB). Sie müssen volljährig und einwilligungsfähig sein. Sie können sie jederzeit formlos widerrufen. Prüfen Sie sie regelmäßig und bestätigen Sie sie mit neuem Datum und neuer Unterschrift.
Betreuungsverfügung keine Form vorgeschrieben; wir empfehlen, sie auszudrucken und eigenhändig zu unterschreiben. Wer sie besitzt und erfährt, dass ein Betreuungsverfahren eingeleitet wurde, muss sie dem Betreuungsgericht übermitteln (§ 1816 Abs. 2 BGB).
Testament (Leitfaden) vollständig von Hand schreiben und unterschreiben (§ 2247 BGB). Ort und Datum sollen angegeben werden. Ein ausgedrucktes oder am Computer geschriebenes Testament ist unwirksam, auch wenn Sie es unterschreiben. Wer minderjährig ist oder Geschriebenes nicht lesen kann, kann kein handschriftliches Testament errichten (§ 2247 Abs. 4 BGB). Der Leitfaden ist nur eine Vorlage zum Abschreiben.

Sie können Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen, damit Betreuungsgerichte sie finden. Die Eintragung ist freiwillig und kostet eine Gebühr der Bundesnotarkammer (online ab 24 €). Signwings ist ein privates Unternehmen und gehört nicht zur Bundesnotarkammer, zu einem Gericht oder zu einer Behörde.

Wann Sie eine Anwältin, einen Anwalt oder ein Notariat fragen sollten

Unsere Textbausteine passen für typische Situationen. Lassen Sie sich persönlich beraten, wenn zum Beispiel

Einen Erbvertrag können Sie nur vor einem Notariat schließen (§ 2276 BGB). Eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung kann auch bei einer Vorsorgevollmacht sinnvoll sein, wenn Grundstücke betroffen sind.

Keine Gewähr für die Akzeptanz durch Dritte

Banken, Behörden, Kliniken oder Versicherungen entscheiden selbst, welche Nachweise sie verlangen. Manche bestehen auf eigenen Formularen oder einer beglaubigten Unterschrift. Darauf haben wir keinen Einfluss.

Stand der Inhalte

Jedes Dokument trägt eine Versionsangabe und das Erstellungsdatum. Gesetze ändern sich. Wenn wir unsere Textbausteine anpassen, können Sie Ihre Dokumente innerhalb von 12 Monaten nach dem Kauf kostenlos neu erstellen (siehe AGB, Abschnitte 8 und 10).

Stand: 01.11.2026